AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.
Verkäufe und Lieferungen erfolgen gemäss den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Lieferungen werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen der Post oder einem entsprechenden Paket- oder Lieferdienst übergeben. Sollten wir einen Artikel nicht an Lager haben, teilen wir das dem Kunden so rasch wie möglich mit. Dem Kunden ist es in einem solchen Fall freigestellt, ob er diesen Artikel zu einem späteren Zeitpunkt beziehen will oder ob er auf Kauf dieses Artikels verzichten will.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer.
Lieferungen erfolgen gegen Barzahlung bei Abholung, gegen Vorauszahlung, Nachnahme oder per Bezahlung mit Kreditkarten (VISA, MasterCard).
Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
Es gelten, wo nicht anders vermerkt, die Garantiebestimmungen und –Leistungen der Hersteller.
Beanstandungen wegen Mängel, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage ab Empfangsdatum schriftlich zu melden.
Bis zur vollständigen Zahlung des Kauf- und Portopreises bleibt die Ware Eigentum von CLASSIC SHOOTING. Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen, Texten, verspäteter oder unterbliebener Lieferung bleiben ausgeschlossen.
Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer. Es werden die nötigen Frachtkosten für das entsprechende Produkt und die Verpackungskosten berechnet. Es gelten die aktuellen Post- oder Frachtkosten des entsprechenden Paket- oder Lieferdienstes. Alle Postsendungen werden „Signature/Eingeschrieben“ verschickt.
Die Kosten für allfällige Exportbewilligungen sind in den aufgeführten Verkaufspreisen nicht enthalten. Diese werden separat in Rechnung gestellt.
Rücksendungen müssen spätestens 10 Tage nach Erhalt der Sendung erfolgt sein. Spätere Rücksendungen können nicht akzeptiert werden. Rücksendungen von Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Kosten der Rücksendungen trägt der Kunde.
Die Angebote im Internet sind keine Verpflichtung zur Lieferung.
Bei bewilligungspflichtigen Artikeln ist das Vorliegen der entsprechenden Dokumente (Waffenerwerbsschein/WES als Original) Voraussetzung für die Kaufabwicklung. Es gilt das schweizerische Waffengesetz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Geschäftssitz.
Addendum Jagdreisen
Markus Felder Classic Shooting, nachfolgend MFCS genannt, vermittelt Jagd-Pauschalreisen in England, Schottland und Tschechien. MFCS ist nicht Veranstalter dieser Jagdreisen, sondern vermittelt eine auf Kundenwunsch abgestimmte oder anderweitig bekanntgegebene Jagd an der gewünschten Destination. Sie vermittelt Unterkunft und Verpflegung, ist um eine geeignete Verbringung (Flug/Bahn) an den Durchführungsort bemüht und holt alle für die Jagd nötigen Bewilligungen ein. Bei Einzelleistungen anderer Veranstalter treten wir als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen. Dies gilt auch bei Buchungen von Einzelleistungen wie z.B. von Flügen. Mit Annahme einer Arrangement-Offerte der MFCS gehen Reiseteilnehmer und die Classic Shooting einen Pauschalreisevertrag ein und spätestens mit Zahlung des vereinbarten Betrages bestätigt der Reiseteilnehmer, die AGBs der MFCS erhalten zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Die AGBS gelten ebenfalls für Dritte, zu deren Gunsten die Reise gebucht wird.
Leistungen
Die Preise unserer Jagdreisen werden den Interessenten mit unserer Offerte bekanntgegeben. In diesen Preisen sind unsere Dienstleistungen für die Zusammenstellung und Organisation der Jagd inkl. Buchung von Unterkunft und Verpflegung, die Organisation der Verbringung an die Enddestination mit Waffenanmeldung, das Einholen aller nötigen Bewilligungen für das Führen einer Waffe am Jagdort sowie die Kosten der Leistungserbringer vor Ort (Unterkunft, Verpflegung inkl. Getränke, Jagd inkl. Abschussprämien) enthalten. Nicht enthalten sind Flug- und Bahnkosten, Kosten allfälliger Mietfahrzeuge, Reiseversicherungen wie z.B. Annullationskostenversicherung u.ä. sowie Veranstaltungen und Eintritte, die der Reisende als zusätzliches Rahmenprogramm zu besuchen wünscht. Diese Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die buchende Person steht für die Zahlung der Leistungen sowie für alle allfälligen Annullationskosten ein. Mit Annahme unserer Offerte wird eine Anzahlung von 50% fällig, die gleichzeitig als fixe Reservation eines Jagdplatzes gilt. Der Restbetrag wird nach Vorliegen des Flug- oder Bahntickets zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7-10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PauRG) sind anwendbar: Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern sowie bei erklärbaren Druckfehlern. Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen. Wenn die Vertragsänderung wesentlich (d.h. die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt) ist, kann der Kunde uns innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass er vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen will. Macht der Kunde uns innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.
Wir organisieren für Sie die Verbringung via Flugzeug oder Bahn an die Jagddestination. Informieren Sie uns über Ihre Präferenzen oder allfällige Wünsche bezüglich Route, Zwischenhalte etc., wobei wir bemüht sind, Ihre Vorschläge zu beachten. Wir tätigen keine Buchungen bei easyJet, da uns das Konzept des Billigfliegers nicht überzeugt (Verspätungen, Überbuchungen usw.). Die Gültigkeitsdauer der Flugtickets beginnt in der Regel mit dem ersten Flugdatum und beträgt 1 Jahr. Handelt es sich um ein Open-Ticket (ohne jegliche Reservationen), läuft die Gültigkeitsdauer vom Ausstellungsdatum des Tickets an. In den meisten Fällen sind die Flugbuchungen grundsätzlich fixiert, d.h. die Flugreservationen sind nur bedingt umbuchbar und nicht übertragbar! Mit Buchung der Flüge erhalten wir eine Buchungsbestätigung mit entsprechender E-Ticket-Nummer, die umgehend an den Teilnehmer weitergeleitet wird. Es werden auch entsprechende Kontaktdaten der Teilnehmer bei den Fluggesellschaften hinterlassen, sodass Reisende bei Änderungen im Flugplan, Verspätungen u.ä. direkt von der Fluggesellschaft informiert werden. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht von der Pflicht, sich persönlich und frühzeitig beim Flughafen oder bei der Fluggesellschaft nach der Durchführung oder allfälligen Flugänderungen zu erkundigen. Die MFCS übernimmt keine Verantwortung für aus Missachtung dieser Pflicht entstehende Schäden und weist jegliche Haftpflichtansprüche in diesem Zusammenhang von sich. Auch bei Bahnreisen empfiehlt es sich, die Reisedetails frühzeitig nachzuprüfen!
Für unsere Jagdreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von drei Jägern pro Gruppe und Aufenthalt (maximal fünf Jäger). Wo die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns das Recht vor, die Reise spätestens vor Flugbuchung zu annullieren und erstatten die bezahlten Preise zurück. Ein weiterer Anspruch ist ausgeschlossen. Es ist möglich, eine Gruppe unterhalb der Mindesteilnehmerzahl laufen zu lassen unter der Bedingung, dass die Kosten des/der noch fehlenden Teilnehmers/Teilnehmenden auf den/die gebuchten Teilnehmer/nden überwälzt werden.
Sicherheitshinweise
Bei den von der MFCS vermittelten Reisen steht die Jagd auf Flug- und Schalenwild und das Führen von Jagdwaffen (Flinte, Büchse) im Vordergrund. Der Reiseteilnehmer bestätigen, um die Gefahren der Benützung einer Waffe zu wissen und sowohl erfahren im Umgang mit einer dieser Waffen zu sein, als auch die gesetzlichen Bedingungen für das Führen einer Waffe zu erfüllen. Sie bestätigen ebenfalls, genügend Haftpflichtdeckung zu besitzen. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Weisungen des Jagdführers/Gamekeepers Folge zu leisten. Wiederholt unsachgemässes, unkorrektes und gefährliches Verhalten eines Teilnehmers kann zum Ausschluss desselben oder zum Abbruch der Jagd führen. In solch einem Falle haftet der fehlende Teilnehmer für den Ausfall einer Jagd in vollem Umfange.
Waffentransport / Europäischer Feuerwaffenpass
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine eigene Waffe mit auf die Reise nehmen möchten, damit wir frühzeitig die Einholung der Transporteinwilligung von Fluggesellschaft oder Bahn einleiten können. Die Mitnahme der Waffe/n bedingt, dass der Teilnehmende über einen gültigen Europäischen Waffenpass verfügt, in dem die Waffe/n eingetragen ist/sind. Die Waffe muss in einem speziellen und abschliessbaren Waffenkoffer transportiert werden. Es kann infolge der Waffentransporte zu Verzögerungen auf Flughäfen kommen, so dass wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig beim Check-In einzufinden. Das Mitführen von Munition ist ebenfalls bewilligungspflichtig (Munition in den gängigen Kalibern wird vor Ort zur Verfügung gestellt).
Umbuchungen durch den Kunden vor Reisebeginn:
Für Änderungen der Daten vor Ausstellung der Reisedokumente durch uns kann je nach Veranstalter eine Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Flugtickets werden mehrheitlich bei Buchung online ausgestellt und gelten als persönliche Dokumente. Umbuchungen vor Reisebeginn gelten als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. Dies ist mit Kosten (neue Tickets) verbunden.
Umbuchungen nach Reisebestätigung
Allfällige Umbuchungen der Fluggesellschaft und des Veranstalters sind auf der Endabrechnung aufgeführt. Werden auf Kundenwunsch Umbuchungen nach Abreise durch uns abgewickelt, können zusätzliche Kosten anfallen.
Annullationsbestimmungen
Falls eine Reise durch einen Teilnehmenden aus persönlichen Gründen abgebrochen wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Annullation vor Abreise können sowohl für uns, als auch für Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen und den Jagdveranstalter Annullationskosten anfallen. Die in solchen Fällen entstandenen Kosten und Gebühren werden dem Kunden direkt oder über uns weiterverrechnet. Annullationskosten müssen innert 8 Tagen nach Rechnungstellung bezahlt werden. Unsererseits betragen die Annullationskosten CHF 100.00/Pers., zzgl. allfällige Telefon/Telefaxspesen.
Zustellung der Reisedokumente
Die Flug- oder Bahntickets und weitere Reisedokumente wie z.B. Bewilligungen etc. werden den Teilnehmenden spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt und nach Zahlungseingang zugestellt werden.
Unbenutzte Tickets
Die Charter-Fluggesellschaften gewähren weder auf unbenutzte Teilstrecken, noch auf gänzlich unbenutzte Flugtickets eine Rückerstattung. Bei Bahnreisen können allenfalls Rückerstattungen gewährt werden, dies muss aber von Fall zu Fall überprüft werden.
Verlust der Reisedokumente
Wir empfehlen, die exakten Ticketnummern und eine Fotokopie der Reisedokumente zu erstellen und je separat aufzubewahren. Bei Verlust der Reisedokumente durch den Teilnehmenden können wir keine Haftung übernehmen.
Versicherung
Versicherung ist Sache des Reisenden. Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Sie über genügend Versicherungsdeckung für z.B. Reiserücktritt-, Kranken-, Unfall- und Kosten aus Haftpflicht verfügen.
Pass / Visum / Europäischer Feuerwaffenpass
Sie sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie für die Beschaffung der dafür notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Schweizer Staatsbürger reisen mit gültigem Reisepass oder ID. Als Jäger oder Sportschütze, der seine persönliche Waffe/n zur Jagd mitnehmen möchte, muss ein jeder Reiseteilnehmer zwingend über einen Europäischen Feuerwaffenpass verfügen, in dem die Waffe/n eingetragen ist/sind.
Gewährleistung
Wir halten uns an eine objektive Beschreibung der Leistungen und kontrollieren unsere Partner. Hat der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen, weil die Leistung nicht unserer Beschreibung entspricht oder mit erheblichen Mängeln behaftet ist, so ist wie folgt vorzugehen: Der Kunde informiert umgehend den Leistungsträger (z.B. Gamekeeper der Lodge) oder unseren Vertreter vor Ort und/oder uns und verlangt sofortige Abhilfe. Kann keine Abhilfe geleistet werden, ist eine schriftliche Bestätigung über die gerügten Mängel zu verlangen, wozu die entsprechenden Stellen verpflichtet sind. Sollte während der Reise eine erhebliche Programmänderung vorgenommen werden, vergüten wir maximal eine allfällige Differenz zwischen vereinbartem Preis und effektiv erbrachter Dienstleistung.
Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach Art. 14 und 15 PauRG. Wir haften nicht für den mittelbaren Schaden (Lohnausfall o.ä.).
Haftet die MFCS für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Jagdveranstalter, Fluggesellschafft) verursacht wurden, so hat der Kunde seine Schadenersatzansprüche an uns abzutreten. Wir übernehmen keine Haftung bei: Abhandenkommen persönlicher Effekten und/oder Wertgegenstände (Kamera, Schmuck, Bargeld, Kreditkarten, Waffen u.ä.); Programmänderungen infolge Flug- oder Flugroutenänderung, Verspätungen etc.; für nicht durch uns gebuchte lokale Veranstaltungen; für Ereignisse, die infolge höherer Gewalt eintreten und die weder durch uns noch durch die von uns vermittelten Leistungserbringer trotz aller Sorgfalt haben vorhergesehen werden können (Streik, Unruhen, Erdbeben u.ä.); vom Kunden verursachte Versäumnisse vor oder während der Reise (z.B. im Zusammenhang mit der Einhaltung behördlicher Vorschriften). Die Haftung ist vor Antritt der Reise auf max. die Rückvergütung des bereits bezahlten Arrangementpreises beschränkt, danach auf das Zweifache des Preises für die vom Mangel oder Schaden betroffene Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und auch nicht bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Die Beanstandungen haben gemäss Art. 12 Abs. 1 PauRG schriftlich zu erfolgen und ihnen muss die ebenfalls schriftliche Bestätigung, die der Kunde bei Vorliegen eines Mangels vor Ort eingeholt hat, beigefügt sein. Die Beanstandung hat sodann spätestens 4 Wochen nach Reisebeendigung bei uns einzugehen, ansonsten ein allfälliger Anspruch verwirkt ist. Alle Schadenersatzforderungen verjähren ein Jahr nach Reisebeendigung.
Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir den Kunden, an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe zu gelangen. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen uns und dem Kunden eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, Schweiz
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der MFCS ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Geschäftssitz.
Addendum Kommissionsverkauf
Mit der Unterzeichnung des Kommissionsverkaufsmandates akzeptieren Sie unsere Bedingungen.
Bei Verkauf wird eine Gebühr von 20 % auf den erzielten Preis erhoben.
Der Kommissionär unternimmt alle ihm möglichen und zumutbaren Verkaufsbemühungen, um das Kommissionsgut veräussern zu können. Er wird den Verkäufer stets über seine Bemühungen unterrichten und ihn auch über tiefere Kaufangebote informieren.
Addendum Schiesskurse
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie unsere Bedingungen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und ein Platz gilt erst nach Leistung des gesamten Kursgeldes als fest gebucht. Pro Kurs sind max. 6 Plätze zu vergeben.
Kursabmeldungen ohne Kostenfolge sind bis drei Wochen vor Kursdurchführung möglich. Bei kurzfristigeren Abmeldungen erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes mehr. Absagen infolge eines schwerwiegenden Grundes (z.B. längere Krankheit, Tod, Abreise) sind davon ausgeschlossen. Umbuchungen auf eine Ersatzperson sind jederzeit ohne Kostenfolge möglich.
Ein nicht besuchter Kurstag berechtigt weder zum Nachholen, noch ist eine Kursgeld-Rückerstattung möglich.
Flintenschiessen ist ein Freiluftsport, d.h. Kurse werden bei jedem Wetter durchgeführt! Achten Sie auf eine witterungsentsprechende Bekleidung und in jedem Fall auf eine Kopfbedeckung und einen Gehörschutz.
Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
Weisungen des Kursleitenden sind strikte zu befolgen.
Falls ein Kurs aus wichtigen Gründen des Leitenden abgesagt werden muss, bieten wir Ihnen Ausweichtermine an, falls dies nicht möglich ist, wird die Kursgebühr rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.